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Mitglied werden
Wir sind bemüht den R.O.F. ständig zu erweitern - neue Fanfarenzüge sind jederzeit herzlich willkommen!
Vorraussetzung einer Mitgliedschaft ist, dass der Verein innerhalb der geographischen Grenzen Donau-Iller - Bodensee -
Schwäbische Alb liegt.
Rechte und Pflichten
Die Fanfarenzüge haben innerhalb des R.O.F. die gleichen Rechte.
Die Pflichten der Fanfarenzüge sind:
an den Versammlungen teilzunehmen
die einfachen Mehrheitsbeschlüsse des R.O.F. zu erfüllen
bei sämtlichen Veranstaltungen de R.O.F. oder eines R.O.F.-
Mitglieds in ihrer vollständigen Uniform teilzunehmen
auf Ventilinstrumente zu verzichten
bei der Aufnahme in den R.O.F. zwei Jahresbeiträge sowie
die Aufnahmegebühr im Voraus zu entrichten
die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr wird
von der Mitgliederversammlung festgesetzt
Bewerbung
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung inkl. Photo des Fanfarenzugs an die Vorstandschaft des R.O.F.
- Anschriften finden Sie hier |
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Derzeit sind 10 Fanfarenzüge aktiv im R.O.F. - detailiertere Informationen entnehmen sie bitte den weiterführenden
Vereinssteckbriefen. |
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